Kumulieren (von lat. cumulus – Anhäufung), auch Stimmenhäufung oder Häufeln, ist ein
Begriff aus dem Wahlrecht.
Er bedeutet, dass bei Wahlen mit offenen Listen oder reinen Personenwahlen, bei denen
der Wähler mehr als eine Stimme hat, mehrere dieser Stimmen auf einen Kandidaten
vereinigt werden können. Bei einer größeren Anzahl an verfügbaren Stimmen ist die Maximalzahl der Stimmen, die ein Wähler einem einzigen Kandidaten geben kann, häufig auf einen niedrigeren Wert beschränkt.
Bei manchen Wahlen, bei denen der Wähler auch eine Liste als Ganzes ankreuzen kann, gibt es die Möglichkeit der Vorkumulation seitens der Wahlvorschlagsträger. Dabei werden die Stimmen dieser Wähler nach einem festgelegten Schema auf die einzelnen Kandidaten verteilt; häufig sind die Kandidaten, die dabei mehrere Stimmen erhalten sollen, auf dem Stimmzettel mehrfach aufgeführt.
Technisch wird das Kumulieren entweder dadurch ermöglicht, dass auf dem Stimmzettel pro Kandidat mehrere Ankreuzmöglichkeiten vorhanden sind, oder dass der Wähler statt dem Kreuz eine Zahl entsprechend der vergebenen Stimmen einträgt. Soweit die gewählten Kandidaten handschriftlich auf dem Stimmzettel eingetragen werden müssen, kann man bisweilen durch mehrfache Angabe eines Namens kumulieren.
Das häufig gemeinsam mit dem Kumulieren mögliche Verteilen mehrerer Stimmen auf verschiedene Listen nennt man Panaschieren.
(Quelle: Wikipedia) |